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Wilhelm-Sandberger-Schule Frankenhardt (Druckversion)

Schulordnung

Unsere Schulordnung

Sinn unserer Schulordnung

Unsere Schule hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler durch Ausbildung und Erziehung auf das Zusammenleben und -arbeiten in einer Gemeinschaft vorzubereiten. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, wirken Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern in unserer Schulgemeinschaft zusammen.

Innerhalb unserer Schulgemeinschaft wird so viel Freiraum garantiert, dass eigenverantwortliches Handeln und die Entfaltung der Persönlichkeit ermöglicht werden.

Wer seine persönliche Freiheit in Anspruch nimmt, darf nicht die Freiheit anderer einschränken. Das Wahrnehmen der anderen und das Miteinbeziehen ihrer Interessen lässt erst Gemeinschaft wachsen.

Da viele Menschen in der Schule zusammenkommen, ist auch eine Beschränkung des Freiraums notwendig. Die Regelungen unserer Schulordnung beinhalten für uns demzufolge Rechte und Pflichten. Sie tragen dazu bei, einen verantwortbaren Freiraum für alle am Schulleben Beteiligten zu schaffen.

1 Unser Schulbereich

1.1 Was gehört zum Schulbereich:
Unterricht und Schulveranstaltungen finden vorwiegend in unserem Schulbereich statt. Damit sind die Schulgebäude, das Schulgelände von der Schulstraße bis zur Unteren Bergstraße, die Bushaltestelle während der Ankunfts- und Abfahrtszeiten des Schulbusses, die Sandberghalle und das dahinter gelegene Sportgelände gemeint.

Finden Schulveranstaltungen (z.B. Wandertage, Besuch sportlicher Veranstaltungen, Schullandheimaufenthalte, AGs) außerhalb des beschriebenen Schulbereichs statt, so gehören diese Veranstaltungsorte für die Dauer der Nutzung durch unsere Schule ebenfalls zum Schulbereich.

1.2 Aufsicht im Schulbereich:
In unserem Schulbereich werden die Schülerinnen und Schüler von den Lehrerinnen und Lehrern beaufsichtigt. Die Lehrerinnen und Lehrer sind zu dieser Aufsicht verpflichtet. Näheres regeln Aufsichtsordnungen und Aufsichtspläne, die in der Schule bekanntgemacht werden.

1.3 Verlassen des Schulbereichs:
Schülerinnen und Schüler dürfen unseren Schulbereich nicht eigenmächtig ohne Genehmigung der für die Aufsicht verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer oder der Schulleitung verlassen.

Abmelden vom Unterricht:
Ein Schüler/eine Schülerin kann sich im Krankheitsfall vom Unterricht abmelden. Dazu muss er/sie sich bei der Fachlehrkraft melden, die zum entsprechenden Zeitpunkt Unterricht in der Klasse hat. Sollte eine Abmeldung in einer Pause nötig sein, so meldet sich der Schüler/die Schülerin bei der Lehrkraft der folgenden Stunde oder beim Klassenlehrer/der Klassenlehrerin. Von der verantwortlichen Lehrkraft bekommt der Schüler/die Schülerin einen Laufzettel ausgehändigt. Mit diesem Laufzettel meldet sich der Schüler bei Frau Reinhold (Schulsozialarbeiterin) oder nach Aufforderung im Sekretariat.

1.4 Ordnung im Schulbereich:
Für das ordnungsgemäße Verlassen des Schulbereichs (z.B. Unterrichtsräume, Pausenhof, Sportgelände) sind die Schülerinnen und Schüler sowie die verantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer zuständig.

1.5 Kleidung:
Während der Schulzeit wird eine angemessene und saubere Kleidung erwartet. Dies beinhaltet, dass 

-       keine provozierenden Sprüche und Symbole auf Kleidung und Arbeitsmaterialien vorhanden sind.
-     keine freizügige Kleidung getragen wird (z.B. bauchfrei).
-     keine Kopfbedeckungen in Unterrichtsräumen und in den Pausen getragen werden (Ausgenommen: Kopftuch aus religiösen Gründen bei Schülerinnen und Kopfbedeckungen im Außenbereich zum Schutz vor Sonne und Kälte).
-     Sportkleidung (nur) im Sportunterricht getragen wird.

1.6 Schneeballwerfen und Schlitterbahnen:
Im gesamten Schulbereich ist aus Gründen der Sicherheit das Schneeballwerfen und das Anlegen von Schlitterbahnen nicht erlaubt.

1.7 Rauchen und Drogenkonsum:
Für alle Schülerinnen und Schüler ist das Rauchen sowie der Alkohol- und Drogenkonsum auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen verboten. 

1.8 Waffen und Gegenstände, die als Waffen genutzt werden:
Diese sind im Schulbereich untersagt.

1.9 Foto- und Videoaufnahmen:
Es ist gesetzlich verboten, von Schülerinnen und Schülern, von Lehrerinnen und Lehrern oder von weiteren in der Schule tätigen Personen ohne ihr Einverständnis Foto- und Videoaufnahmen zu machen. Der Gebrauch und die Verbreitung pornografischer und gewaltverherrlichender Medien ist untersagt.

2.0 Nutzung von Mobilgeräten:
Während der gesamten Schulzeit, d.h. ab 7.30 Uhr und mit dem Eintreffen auf dem Schulgelände (bis zum Verlassen des Schulgeländes nach Schulschluss) müssen Schülerinnen und Schüler Mobilgeräte aller Art (Smartphones, -watches, In-Ear-Pods usw.) ausschalten. Über eine Verwendung im Unterricht entscheiden die Fachlehrkräfte. Wird einer Schülerin oder einem Schüler das Gerät abgenommen, so erhält sie bzw. er es i.d.R. am selben oder folgenden Unterrichtstag nach Unterrichtsende zurück. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Regelung kann von der Lehrkraft auch angeordnet werden, dass das Gerät nur an die Erziehungsberechtigten ausgegeben wird.

 2.1 Schulfremde Personen:
Schulfremde Personen dürfen nur mit dem Einverständnis der Schulleitung das Schulgelände während der Schulzeit betreten.

2 An der Bushaltestelle und im Bus

Da die Bushaltestelle für die Ankunfts- und Abfahrtszeiten der Schulbusse als Schulbereich gilt, sind alle Regelungen, die im Schulbereich Gültigkeit haben, auch im Haltestellenbereich anzuwenden.

2.1 Verhalten an der Bushaltestelle:
Höfliches und rücksichtsvolles Verhalten wird erwartet. Um Drängeleien und damit verbundene Gefährdungen der Wartenden zu vermeiden, sorgen die aufsichtsführenden Lehrerinnen und Lehrer für ein geordnetes Ein- und Aussteigen. Schieben, Stoßen und Schubsen in der Warteschlange sind unbedingt zu unterlassen, weil dadurch die Sicherheit der Mitschülerinnen und Mitschüler gefährdet ist.

2.2 Sauberkeit an der Bushaltestelle:
Die Warteeinrichtungen und die angrenzenden Grundstücke sind schonend zu behandeln, auf ihre Sauberkeit ist zu achten. 

3 Regelungen zum Pausenhof und zu den Pausen

3.1 Der Pausenhof

Der Pausenhof erstreckt sich im Norden von der Schulstraße vor dem Gemeindehaus und Rathaus über die Grenze zum Pfarrhaus im Osten bis zur Bergstraße im Süden. Westlich endet das Schulgelände mit dem Ende des Schulgebäudes. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 zählt auch der örtliche Spielplatz in den Mittagspausen, einschließlich der 6. Stunde, zum Pausenbereich. Die Nutzung wird durch die Schulleitung freigegeben und kann unter besonderen Bedingungen untersagt werden (z.B. wetterbedingt, Gefahren durch defekte Spielgeräte o.Ä.).

Der Pausenbereich wird zu Beginn des Schuljahres mit allen Klassen ausführlich besprochen und erkundet.

3.2 Sauberkeit und Schutz des Pausenbereichs:
Auf die Unversehrtheit und Sauberkeit des Pausenbereichs sowie der angrenzenden Einrichtungen und Flächen ist achtzugeben.

3.3 Große Pausen und Mittagspausen:
Alle Schülerinnen und Schüler der Wilhelm-Sandberger-Schule müssen in den großen Pausen das Schulgebäude verlassen. Diese Regelung gilt bei jedem Wetter. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung und informiert per Durchsage.

In den Mittagspausen dürfen die Schülerinnen und Schüler eigenständig zur Mensa gehen. In der 6. Stunde müssen sich die Schülerinnen und Schüler, die keinen Unterricht haben, im eigenen Klassenzimmer oder auf dem Pausenhof aufhalten. In den Mittagspausen ab 13.00 Uhr dürfen sich die Schülerinnen und Schüler auch im Schulgebäude aufhalten (Klassenzimmer, Schülerbücherei, Aufenthaltsbereiche). Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler sich leise verhalten und das Klassenzimmer in einem ordentlichen Zustand halten.

Das Basketballspielen auf dem Kleinspielfeld des Pausenhofs ist in den Mittagspausen, nicht jedoch in der 6. Stunde, gestattet.

Fußball darf in den Pausen nur mit Softbällen gespielt werden. In der Mittagspause erst ab 13:00 Uhr. Diese werden im Lehrerzimmer ausgegeben und müssen nach der Pause zurückgegeben werden. Die Nutzung von eigenen Bällen ist nicht gestattet.

Nutzung von Fahrzeugen:
Auf dem Pausenbereich darf während der gesamten Schulzeit nicht mit privat mitgebrachten Fahrzeugen gefahren werden. Fahrräder müssen im dafür vorgesehenen Fahrradständer abgestellt werden. 

4 Im Schulhaus

4.1 Sauberkeit und Schutz des Schulhauses:
Das Schulhaus ist unsere gemeinsame Arbeitsstätte. Damit hier konzentriertes Arbeiten möglich ist, müssen Ruhe und Ordnung herrschen. Alle Räume, Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmaterialien werden pfleglich behandelt. Es ist auf ihre Sauberkeit zu achten.

4.2 Essen und Kaugummikauen:
Das Essen und das Kaugummikauen ist während der Unterrichtszeit nicht erlaubt.

4.3 Klassen- und Fachräume:
Mit dem akustischen Zeichen zu Beginn der Unterrichtsstunde begeben sich die Schülerinnen und Schüler in die Unterrichtsräume. Stundenwechsel werden dazu genutzt, um zu lüften, gegebenenfalls die Toilette aufzusuchen sowie den eigenen Arbeitsplatz für die folgende Stunde vorzubereiten. Nach Verlassen der Unterrichtsräume und vor den Großen Pausen sowie nach Unterrichtsende werden alle Räume abgeschlossen. Näheres regelt eine von Klasse und Klassenleitung gemeinsam erarbeitete Klassenordnung (u.a. Ämterverteilung, Ordnung im Klassenraum). Weitere Regelungen zur Nutzung der Fachräume sind durch die Fachraumordnungen der jeweiligen Fachschaften bestimmt.

4.4 Aufenthalt im Verwaltungsbereich:
Nur in dringenden Fällen kommen Schülerinnen und Schüler in das Rektorat und an das Lehrerzimmer. Keinesfalls dürfen Schülerinnen und Schüler selbstständig Rektorat oder Lehrerzimmer betreten. 

5 Auf dem Sportgelände

5.1 Wege zum Sportgelände:
Von der Schule zu den Sportanlagen und wieder zurück benutzt die Sportgruppe den Fußweg zwischen der Oberen und Unteren Bergstraße vorbei am Kindergartengelände. Schülerfahrzeuge bleiben in der Regel am Stellplatz an der Schule zurück.

5.2 Sportkleidung:
Schülerinnen und Schüler tragen Sportkleidung während des Sportunterrichts, die im Anschluss gewechselt und zum Waschen mit nach Hause genommen werden muss.

5.3 Wertgegenstände:
Wertgegenstände (Uhren, Geld, ...) sollen vor Beginn des Sportunterrichts bei den Sportlehrerinnen bzw. Sportlehrern abgegeben werden.

5.4. Weitere Regelungen:
Weitere Regelungen zur Nutzung der Fachräume des Fachs Sport sind durch die Fachraumordnung des Fachs Sport bestimmt. 

Schlussbestimmungen

Unsere Schulordnung wurde im Elternbeirat und im Schülerrat besprochen. Sie tritt mit Beschluss der Schulkonferenz in Kraft. Eine Änderung unserer Schulordnung kann durch jedes Mitglied der Schulkonferenz beantragt und durch die Mehrheit der Mitglieder unserer Schulkonferenz herbeigeführt werden.

Bei der Aufnahme in unsere Schule werden Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie die Eltern über die Regelungen unserer Schulordnung informiert. Darüber hinaus sollen sich vor allem die Klassen in unserer Schule wenigstens einmal im Schuljahr ausführlich mit den Inhalten unserer Schulordnung beschäftigen.

Frankenhardt, 9.11.2023

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